Schutzkonzept der Musikschule MUSIKBOX
Ein geschützter Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Lernumfeld.
- Stand Juni 2026
Präambel / Unser Selbstverständnis
Die Musikschule MUSIKBOX versteht sich als moderner, kreativer und geschützter Bildungsraum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Musikunterricht lebt von Vertrauen, Offenheit, persönlicher Entwicklung, Ausdruck, Emotion und Nähe im pädagogischen Sinne. Gerade deshalb tragen wir als Musikschule eine besondere Verantwortung.
Wir wollen einen Ort schaffen, an dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen, sich frei entfalten können und mit Respekt, Wertschätzung und Achtsamkeit behandelt werden.
Jegliche Form psychischer, körperlicher, verbaler oder sexualisierter Gewalt widerspricht den Werten der Musikschule MUSIKBOX und wird nicht toleriert.
Dieses Schutzkonzept dient:
- dem Schutz aller Schüler*innen,
- der Sensibilisierung aller Mitarbeiter*innen,
- der Prävention von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch,
- der Handlungssicherheit im pädagogischen Alltag,
- sowie klaren Verfahrenswegen im Verdachtsfall.
Die Musikschule MUSIKBOX verpflichtet sich zu einer Kultur des Hinsehens, des Schutzes und der Verantwortung.
Gesetzliche Grundlage
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Sexuelle Gewalt ist gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird.Dieses Schutzkonzept der Musikschule MUSIKBOX dient der Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt sowie gegen jegliche Form von Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch. Gleichzeitig macht die Musikschule MUSIKBOX deutlich, dass Verdachtsfällen professionell, verantwortungsbewusst und konsequent nachgegangen wird
Grundsätzliche Gedanken zu Nähe und Distanz
Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Thema Nähe und Distanz eine besondere Bedeutung zu.
Die Leitung der Musikschule MUSIKBOX setzt voraus, dass sich alle Lehrkräfte sowie Mitarbeiter*innen jederzeit – im Unterricht, bei Veranstaltungen, Proben, Konzerten, Workshops, Fahrten, Projekten und in digitalen Kommunikationsformen – ihrer professionellen Rolle bewusst sind.
Lehrkräfte haben gegenüber ihren Schüler*innen eine Vorbildfunktion.
Gerade Musikunterricht zeichnet sich häufig durch intensive pädagogische Prozesse aus. Im Instrumental- und Gesangsunterricht spielen emotionaler Ausdruck, Bühnenpräsenz, Körperhaltung, Atmung und persönliches Vertrauen eine wichtige Rolle. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung aller Beteiligten.
Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich entstehen und/oder aus fachlichen beziehungsweise persönlichen Unachtsamkeiten resultieren. Sie beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf der subjektiven Wahrnehmung der Schüler*innen.
Zufällige oder unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im pädagogischen Alltag nicht immer vollständig ausschließen. Wird sich eine Lehrkraft einer solchen Grenzverletzung bewusst, gehört es zu einem professionellen und achtsamen Umgang, sich zu entschuldigen und Wiederholungen zu vermeiden.
Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder versehentlich passieren. Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche Normen, Regeln der Musikschule MUSIKBOX sowie über persönliche Grenzen und den Widerstand der Betroffenen.
Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung gegenüber Schüler*innen.
Das Spektrum sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitenden Verhaltens umfasst insbesondere:
- anzügliche oder sexuell herabwürdigende Äußerungen,
- sexistischen oder diskriminierenden Sprachgebrauch,
- abfällige Kommentare zu Aussehen, Verhalten, Geschlecht oder Intimleben,
- verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren pornographischer oder sexualisierter Inhalte,
- intime Berührungen,
- unangemessene körperliche Nähe,
- sexuelle Nötigung oder Gewalt,
- unangemessene Kontaktaufnahmen über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, E-Mail oder SMS,
- gezielte emotionale Abhängigkeiten,
- Manipulation oder Machtmissbrauch,
- Einschüchterung, Demütigung oder Bloßstellung,
- diskriminierende, rassistische oder menschenverachtende Aussagen,
- Mobbing – sowohl analog als auch digital.
Prävention
Die Prävention hat innerhalb der Musikschule MUSIKBOX einen besonders hohen Stellenwert. Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen der Musikschule MUSIKBOX:
- müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und regelmäßig erneuern,
- werden mit diesem Schutzkonzept vertraut gemacht,
- verpflichten sich zur Einhaltung der darin formulierten Grundsätze,
- und wirken aktiv an einer Kultur des Respekts und der Achtsamkeit mit.
Darüber hinaus strebt die Musikschule MUSIKBOX regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen, interne Gespräche, Workshops und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention an.
Selbstreflexion der Lehrkräfte
Neben der Vermittlung musikalischer und instrumentaler Inhalte gehört die kontinuierliche Selbstreflexion zum professionellen Selbstverständnis aller Lehrkräfte der Musikschule MUSIKBOX.
Dazu gehören insbesondere folgende Fragestellungen:
- Welche Verhaltensweisen können als Grenzverletzung empfunden oder missverstanden werden?
- Wo beginnen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt?
- Wie viel Nähe und persönliche Bindung sind pädagogisch sinnvoll?
- Wie kann ich zu einem sicheren, offenen und respektvollen Unterrichtsklima beitragen?
- Welche Situationen innerhalb meiner Lehrtätigkeit können Gefährdungspotenziale enthalten?
- Welche Verantwortung ergibt sich aus meiner Rolle als Lehrkraft?
- Bin ich mir meiner Vorbildfunktion bewusst?
- Pflege ich eine professionelle Distanz zu meinen Schüler*innen?
- Wie trenne ich Berufliches und Privates?
- Kommuniziere ich respektvoll?
- Reflektiere ich mein Verhalten ausreichend?
- Wie gehe ich mit Körperkontakt im Unterricht um?
- Wie reagiere ich auf körperliche oder emotionale Nähebedürfnisse von Schüler*innen?
- Wie kommuniziere ich in sozialen Netzwerken?
- Wie schütze ich meine Schüler*innen vor Abhängigkeiten oder ungerechten Strukturen?
- Wie fördere ich Schüler*innen leistungsgerecht, ohne Machtverhältnisse auszunutzen?
Selbstverständnis aller Mitarbeiter*innen der Musikschule MUSIKBOX
Im gemeinsamen musikalischen und pädagogischen Arbeiten entstehen häufig intensive Vertrauensverhältnisse.
Das Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule besitzt eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen arbeiten Lehrkräfte und Schüler*innen oft sehr unmittelbar miteinander.
Deshalb ist es der Musikschule MUSIKBOX besonders wichtig, Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Die formulierten Vereinbarungen dienen:
- dem Schutz der Schüler*innen vor Grenzüberschreitungen,
- dem Schutz vor psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt,
- sowie gleichzeitig dem Schutz der Lehrkräfte vor unbegründeten Verdächtigungen.
Unser gemeinsames Verständnis an der Musikschule MUSIKBOX
Die Musikschule MUSIKBOX ist ein Ort:
- an dem Menschen unterstützt, gefördert und wertgeschätzt werden,
- an dem Kreativität, Persönlichkeit und Individualität respektiert werden,
- an dem niemand beschämt, herabgewürdigt oder eingeschüchtert wird,
- an dem Kinder und Jugendliche Schutz und Sicherheit erfahren.
Alle Mitarbeiter*innen der Musikschule MUSIKBOX:
- handeln achtsam und verantwortungsbewusst,
- respektieren persönliche Grenzen,
- begegnen anderen Menschen kultursensibel und respektvoll,
- achten auf eine angemessene Sprache und ein professionelles Auftreten,
- und übernehmen Verantwortung für das soziale Klima innerhalb der Musikschule.
Körperkontakt und Berührungen im Unterricht
Berührungen können im Musikunterricht in einzelnen Situationen pädagogisch sinnvoll sein, beispielsweise zur Vermittlung von Haltung, Atmung oder Spieltechnik.
Dabei gilt:
- Der pädagogische Nutzen muss eindeutig erkennbar sein.
- Berührungen müssen angekündigt beziehungsweise erklärt werden.
- Das Einverständnis der Schüler*innen ist sicherzustellen.
- Bereits kleinste Anzeichen von Unsicherheit oder Widerstand sind ernst zu nehmen.
- Die Grenzen der Schüler*innen sind jederzeit zu respektieren.
Ist eine Berührung nicht gewünscht, müssen alternative Vermittlungsformen genutzt werden.
Verhalten der Schüler*innen untereinander
Die Musikschule MUSIKBOX legt großen Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang innerhalb der Schülerschaft.
Mobbing, Ausgrenzung, Demütigung, diskriminierendes Verhalten oder digitale Übergriffe dürfen nicht geduldet werden.
Insbesondere soziale Netzwerke und Messenger-Dienste können Konflikte verstärken. Deshalb sensibilisiert die Musikschule MUSIKBOX ihre Schüler*innen für:
- respektvolle Kommunikation,
- Datenschutz,
- den verantwortungsvollen Umgang mit Bildern und Videos,
- sowie die Auswirkungen von Ausgrenzung und Gerüchten.
Foto-, Audio- und Filmaufnahmen dürfen ausschließlich datenschutzkonform und mit Zustimmung der Betroffenen verwendet oder veröffentlicht werden.
Bei Fehlverhalten sind Lehrkräfte verpflichtet einzuschreiten und dieses zu unterbinden.
Schwerwiegendes oder wiederholtes Fehlverhalten kann zum Ausschluss aus Ensembles, Projekten oder der Musikschule MUSIKBOX führen.
Digitale Kommunikation / Social Media
Digitale Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schüler*innen muss professionell, transparent und nachvollziehbar bleiben.
Besonders wichtig ist:
- keine unangemessenen privaten Kontakte,
- keine sexualisierten oder grenzüberschreitenden Inhalte,
- keine manipulative oder emotionale Abhängigkeit,
- professionelle Kommunikationstonalität,
- Zurückhaltung bei privaten Einblicken in soziale Netzwerke,
- sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten.
Kommunikation mit minderjährigen Schüler*innen soll – soweit möglich – transparent und nachvollziehbar erfolgen.
Intervention / Verhalten im Verdachtsfall
Alle Mitarbeiter*innen der Musikschule MUSIKBOX sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses, diskriminierendes oder sexualisiertes Verhalten zu reagieren.
Das betrifft:
- das Verhalten von Mitarbeiterinnen gegenüber Schülerinnen,
- das Verhalten von Schüler*innen untereinander,
- sowie sämtliche Situationen, die das Kindeswohl gefährden könnten.
Verdachtsmomente müssen ernst genommen werden. Handlungsleitend ist stets das Kindeswohl.
Die Leitung der Musikschule MUSIKBOX ist verpflichtet:
- Verdachtsfällen professionell nachzugehen,
- Betroffene zu schützen,
- notwendige Maßnahmen einzuleiten,
- und klare Position zu beziehen.
Gleichzeitig gilt: Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist die Leitung der Musikschule MUSIKBOX verpflichtet, die betroffene Lehrkraft angemessen zu rehabilitieren.
Ansprechpartner*innen / Kinderschutzbeauftragte
Die Leitung der Musikschule MUSIKBOX benennt zwei Beauftragte für Kinderschutz als direkte Ansprechpersonen:
Laura Gebauer
Sebastian Lindecke
Diese Ansprechpartner*innen:
- koordinieren Präventionsmaßnahmen,
- begleiten Verdachtsfälle,
- unterstützen Mitarbeiter*innen,
- und sorgen dafür, dass das Thema Kinderschutz im Speziellen und generell der Schutz der Schüler*innen dauerhaft präsent bleibt.
Verfahrensweisen und externe Stellen
Als Handlungsleitlinie zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen dienen die aktuellen Empfehlungen und Verfahrensabläufe der zuständigen Jugendämter und Fachberatungsstellen.Die Musikschule MUSIKBOX arbeitet – sofern erforderlich – mit zuständigen Behörden, Beratungsstellen und externen Fachkräften zusammen.
Schlusswort
Kinderschutz und der Schutz aller Schüler*innen im Lernumfeld ist keine einmalige Maßnahme, sondern eine dauerhafte gemeinsame Verantwortung.
Die Musikschule MUSIKBOX verpflichtet sich zu einer offenen, respektvollen und achtsamen Kultur des Miteinanders. Alle Mitarbeiter*innen tragen Verantwortung dafür, dass die Musikschule MUSIKBOX ein geschützter Ort bleibt – für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und alle Menschen, die Teil unserer Gemeinschaft sind.
